Die erste Anfrage: kurz und konkret
Nennen Sie Fahrzeugmodell, eine kurze Beschreibung des Schadens und den aktuellen Fahrzeugstandort. Teilen Sie mit, ob das Fahrzeug fahrbereit ist oder bereits in einer Werkstatt steht. Fotos helfen bei der Vorbereitung; sie ersetzen nicht die vereinbarte Fahrzeugbesichtigung.
Diese Unterlagen helfen beim Unfallgutachten
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Datum und vorhandene Angaben zum Schadenereignis
- Vorhandene Unfall- und Schadenfotos
- Bekannte Vor- und Altschäden sowie zugehörige Unterlagen
- Kontakt zur Werkstatt, falls das Fahrzeug dort steht
Schäden vor einer Veränderung dokumentieren
Wenn die Besichtigung vor der Reparatur erfolgt, lässt sich der noch vorhandene Schaden unmittelbar dokumentieren. Ist eine Reparatur oder Demontage bereits begonnen worden, sind Fotos und Werkstattunterlagen zum ursprünglichen Zustand hilfreich.
Zeigen sich bei der Demontage weitere Beschädigungen, informieren Sie mich. Je nach Feststellung kann eine Nachbesichtigung oder Ergänzung erforderlich sein.
Was das Gutachten beantworten kann
Je nach Auftrag werden Schadenbild, Reparaturweg und Reparaturkosten dokumentiert. Weitere Positionen können Fahrzeugwerte, eine mögliche Wertminderung und relevante Zeitangaben sein.
Die Feststellungen beziehen sich auf den Untersuchungsumfang und die zugänglichen Fahrzeugbereiche. Welche weiteren Prüfungen sinnvoll sind, richtet sich nach dem konkreten Schaden.
GUTACHTEN & KOSTEN
Wer bezahlt das Gutachten?
Unverschuldeter Unfall
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden übernimmt grundsätzlich die gegnerische Versicherung die erforderlichen Gutachterkosten. Bei geringfügigen Schäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Bei einer Mithaftung kann die Erstattung anteilig erfolgen.
Kaskoschaden
Hier gelten die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags. Stimmen Sie die Beauftragung eines eigenen Gutachters und eine mögliche Kostenübernahme vorher mit Ihrer Versicherung ab.
Fahrzeugbewertung
Bei einem Wertgutachten vereinbaren wir den Leistungsumfang und die Vergütung vor der Beauftragung. Entscheidend sind Fahrzeug, Bewertungsanlass und der notwendige Untersuchungsumfang.
Wenn die Versicherung Positionen kürzt
Bewahren Sie Gutachten, Abrechnung und die Begründung des Versicherers zusammen auf. Technische Einwände zu meinem Gutachten kann ich anhand der Unterlagen fachlich prüfen. Für die rechtliche Prüfung von Ansprüchen und Fristen ist ein Rechtsanwalt der passende Ansprechpartner.
Bewertung ohne Unfall: den Zweck zuerst klären
Bei einem Wertgutachten steht der Bewertungsanlass am Anfang. Für Verkauf, Versicherung oder einen anderen Zweck können unterschiedliche Wertarten relevant sein.
Wartungsnachweise, Ausstattungsangaben sowie Rechnungen zu Reparaturen, Restaurierungen oder Umbauten ergänzen die persönliche Besichtigung. Investitionen entsprechen nicht automatisch einer Wertsteigerung in derselben Höhe.
