Uffenheim & die RegionKfz-Techniker-Meister · Persönlich für Sie da

PRAXISWISSEN VON MAIK SEIDEL

Nach dem Unfall: die Begutachtung vorbereiten.

Welche Informationen helfen bei der ersten Anfrage? Wie wird ein Fahrzeugschaden dokumentiert? Hier finden Sie praktische Hinweise zur Vorbereitung Ihres Gutachtens.

Die erste Anfrage: kurz und konkret

Nennen Sie Fahrzeugmodell, eine kurze Beschreibung des Schadens und den aktuellen Fahrzeugstandort. Teilen Sie mit, ob das Fahrzeug fahrbereit ist oder bereits in einer Werkstatt steht. Fotos helfen bei der Vorbereitung; sie ersetzen nicht die vereinbarte Fahrzeugbesichtigung.

Diese Unterlagen helfen beim Unfallgutachten

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Datum und vorhandene Angaben zum Schadenereignis
  • Vorhandene Unfall- und Schadenfotos
  • Bekannte Vor- und Altschäden sowie zugehörige Unterlagen
  • Kontakt zur Werkstatt, falls das Fahrzeug dort steht

Schäden vor einer Veränderung dokumentieren

Wenn die Besichtigung vor der Reparatur erfolgt, lässt sich der noch vorhandene Schaden unmittelbar dokumentieren. Ist eine Reparatur oder Demontage bereits begonnen worden, sind Fotos und Werkstattunterlagen zum ursprünglichen Zustand hilfreich.

Zeigen sich bei der Demontage weitere Beschädigungen, informieren Sie mich. Je nach Feststellung kann eine Nachbesichtigung oder Ergänzung erforderlich sein.

Was das Gutachten beantworten kann

Je nach Auftrag werden Schadenbild, Reparaturweg und Reparaturkosten dokumentiert. Weitere Positionen können Fahrzeugwerte, eine mögliche Wertminderung und relevante Zeitangaben sein.

Die Feststellungen beziehen sich auf den Untersuchungsumfang und die zugänglichen Fahrzeugbereiche. Welche weiteren Prüfungen sinnvoll sind, richtet sich nach dem konkreten Schaden.

GUTACHTEN & KOSTEN

Wer bezahlt das Gutachten?

Unverschuldeter Unfall

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden übernimmt grundsätzlich die gegnerische Versicherung die erforderlichen Gutachterkosten. Bei geringfügigen Schäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Bei einer Mithaftung kann die Erstattung anteilig erfolgen.

Kaskoschaden

Hier gelten die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags. Stimmen Sie die Beauftragung eines eigenen Gutachters und eine mögliche Kostenübernahme vorher mit Ihrer Versicherung ab.

Fahrzeugbewertung

Bei einem Wertgutachten vereinbaren wir den Leistungsumfang und die Vergütung vor der Beauftragung. Entscheidend sind Fahrzeug, Bewertungsanlass und der notwendige Untersuchungsumfang.

Schaden und Kosten persönlich besprechen

Wenn die Versicherung Positionen kürzt

Bewahren Sie Gutachten, Abrechnung und die Begründung des Versicherers zusammen auf. Technische Einwände zu meinem Gutachten kann ich anhand der Unterlagen fachlich prüfen. Für die rechtliche Prüfung von Ansprüchen und Fristen ist ein Rechtsanwalt der passende Ansprechpartner.

Bewertung ohne Unfall: den Zweck zuerst klären

Bei einem Wertgutachten steht der Bewertungsanlass am Anfang. Für Verkauf, Versicherung oder einen anderen Zweck können unterschiedliche Wertarten relevant sein.

Wartungsnachweise, Ausstattungsangaben sowie Rechnungen zu Reparaturen, Restaurierungen oder Umbauten ergänzen die persönliche Besichtigung. Investitionen entsprechen nicht automatisch einer Wertsteigerung in derselben Höhe.

Weiterlesen und persönlich nachfragen

PERSÖNLICH FÜR SIE DA

Lassen Sie uns Ihren Fall besprechen.

Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. Wir klären gemeinsam die nächsten Schritte.

Mobil 0155 69150142 Festnetz: 09865 7649949Alle Kontaktmöglichkeiten
AnrufenWhatsApp