Den Schaden sorgfältig dokumentieren
Ein Unfallgutachten beschreibt den festgestellten Schaden und den technisch erforderlichen Reparaturweg. Dazu gehören die Fahrzeugidentifikation, eine Schadenbeschreibung und eine Fotodokumentation.
Hinter äußerlich überschaubaren Beschädigungen können weitere Schäden liegen. Soweit Bauteile bei der Besichtigung nicht zugänglich sind, werden die Beurteilungsgrenzen berücksichtigt. Eine Demontage oder Nachbesichtigung kann im Einzelfall erforderlich sein.
Welche Angaben kann ein Unfallgutachten enthalten?
Der erforderliche Umfang richtet sich nach dem konkreten Fahrzeug und Schadenfall. Bei geringfügigen Schäden kann eine einfachere Form der Schadenfeststellung ausreichen.
- Reparaturweg und Reparaturkostenkalkulation
- Wiederbeschaffungswert und gegebenenfalls Restwert
- Eine mögliche merkantile Wertminderung
- Reparaturdauer und weitere relevante Zeitangaben
- Erkennbare Vor- und Altschäden
- Fahrzeug- und Schadenfotografien
Persönliche Begutachtung am Fahrzeug
Ich besichtige Ihr Fahrzeug selbst. Nach Absprache ist die Schadenaufnahme am Fahrzeugstandort oder in einer geeigneten Werkstatt möglich. Ihr Fahrzeug muss dafür nicht erst zum Büro nach Uffenheim gebracht werden.
Auch bei modernen Fahrzeugen werden die betroffenen technischen Systeme berücksichtigt. Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen können beispielsweise Hochvoltkomponenten, Unterboden und Fahrerassistenzsysteme relevant sein.
Diese Unterlagen helfen bei der Aufnahme
Halten Sie nach Möglichkeit die Zulassungsbescheinigung Teil I, vorhandene Unfallinformationen sowie Unterlagen zu früheren Schäden oder Reparaturen bereit. Welche weiteren Informationen benötigt werden, besprechen wir vorab.
GUTACHTEN & KOSTEN
Wer bezahlt das Gutachten?
Unverschuldeter Unfall
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden übernimmt grundsätzlich die gegnerische Versicherung die erforderlichen Gutachterkosten. Bei geringfügigen Schäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Bei einer Mithaftung kann die Erstattung anteilig erfolgen.
Kaskoschaden
Hier gelten die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags. Stimmen Sie die Beauftragung eines eigenen Gutachters und eine mögliche Kostenübernahme vorher mit Ihrer Versicherung ab.
Fahrzeugbewertung
Bei einem Wertgutachten vereinbaren wir den Leistungsumfang und die Vergütung vor der Beauftragung. Entscheidend sind Fahrzeug, Bewertungsanlass und der notwendige Untersuchungsumfang.
Besichtigung in Uffenheim und der Region
Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht eigens zu meinem Büro bringen. Nach vorheriger Abstimmung begutachte ich es bei Ihnen, am Fahrzeugstandort oder in einer geeigneten Werkstatt. Nennen Sie bei der Anfrage Ihren Ort und den Anlass der Begutachtung.
Häufige Fragen
Darf ich nach einem unverschuldeten Unfall meinen eigenen Gutachter auswählen?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Bei geringfügigen Schäden kann eine einfachere Schadenfeststellung ausreichend sein.
Wer bezahlt das Unfallgutachten?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören die erforderlichen Sachverständigenkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Die konkrete Regulierung hängt vom jeweiligen Einzelfall und der Haftungssituation ab.
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden besteht grundsätzlich die Möglichkeit, selbst einen unabhängigen Sachverständigen auszuwählen.
Wie lange dauert die Fahrzeugbesichtigung?
Die Dauer hängt vom Fahrzeug und dem Umfang des Schadens ab. Eine pauschale Zeitangabe ist deshalb nicht für jeden Schadenfall sinnvoll. Wir nehmen uns die erforderliche Zeit, um den feststellbaren Schaden sorgfältig zu dokumentieren.
Muss ich mit meinem beschädigten Fahrzeug nach Uffenheim kommen?
Nein. Nach Absprache kann die Fahrzeugbesichtigung auch direkt am Standort des Fahrzeugs oder in einer Werkstatt erfolgen.
Was passiert, wenn während der Reparatur weitere Schäden entdeckt werden?
Werden während der Reparatur weitere möglicherweise unfallbedingte Beschädigungen festgestellt, kann eine Nachbesichtigung erforderlich sein.
Dabei können die zusätzlichen Feststellungen dokumentiert und hinsichtlich ihrer Schadenursächlichkeit bewertet werden.
Erstellen Sie auch Gutachten für Elektroautos?
Ja. AutoScope Seidel begutachtet auch Elektro- und Hybridfahrzeuge und verfügt über eine entsprechende technische Qualifikation im Hochvoltbereich.
